Sportfluggruppe Husum e.V.

Luftsport zwischen den Meeren

Ultraleicht Ausbildung SPL

 

Die Ultraleichtschulung in der Sportfluggruppe erfolgt auf den Mustern Comco C42-A und Comco C42-B.

Informationen zum Ul-Fliegen und zur Ausbildung

Was versteht man unter einem UL?

Der Name UL steht für Ultraleichtflugzeug. Neben verschiedenen anderen Merkmalen definieren sich alle UL’s im Wesentlichen durch:

  • eine Mindestfluggeschwindigkeit von 65 km/h
  • einer max. Abflugmasse von 472,5 kg (Gerät, Besatzung, Kraftstoff usw.)
  • max. 2 Sitzplätzen

UL’s sind zulassungspflichtige Luftsportgeräte, sie unterliegen einer offiziellen luftfahrttechnischen Überprüfung. Zulassungen und Jahresnachprüfungen werden durch Beauftragte der Verbänden wie dem DAeC (Deutscher Aero Club) und dem DULV (Deutscher Ultraleicht Verband) vorgenommen.

Man unterscheidet zwei Gruppen von UL’s, die gewichtskraftgesteuerten und die aerodynamischgesteuerten Ultraleichtflugzeuge. Gewichtskraftgesteuerte UL’s haben meist flexible Flächen (wie ein Drachenflieger) und werden durch Gewichtsverlagerung gesteuert und nennen sich Trikes.

Aerodynamisch gesteuerte UL’s werden klassisch wie herkömmliche Flugzeuge mit
einem Steuerknüppel gelenkt, über den die Quer- und Höhenruder bewegt werden. Die Seitenruder werden über Fußpedale betätigt. Aerodynamisch gesteuerte UL’s sind für den Laien von „normalen Motorflugzeugen (E-Klasse) nicht zu unterscheiden, vor allem wenn sie voll verkleidet sind.

Dass es sich um ein UL handelt, ist oftmals nur an dem "M" als zweiten Buchstaben im Kennzeichen ersichtlich.

Wo kann man das UL-Fliegen erlernen?

Das Ultraleichtfliegen erfordert eine Lizenz, diese kann man in unsere Vereinsflugschule erlangen. Es stehen ausreichend Fluglehrer zur Verfügung.

Was kostet es, UL-Fliegen zu lernen?

Für den Erwerb der Sport-Piloten-Lizenz (SPL) muss man etwa 4000€ einkalkulieren, und sich dazu ca. 1-1,5 Jahre Zeit nehmen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Spaß schon mit der ersten Schulminute beginnt, auch wenn man noch nicht eigenverantwortlich ist (die Einzelpreise entnimmst du bitte der Gebührenordnung). Nach Scheinerhalt besteht die Möglichkeit als Vereinsmitglied die vereinseigenen UL’s zu fliegen. Die Preise liegen hier zwischen 90,- und 105,- € / h.

Natürlich steht jedem auch das Privatchartern oder der Kauf eines eigenen UL’s offen.

Wo darf man fliegen?

Für UL-Flugzeuge besteht in Deutschland Flugplatzzwang, das heißt, dass die Wiese des benachbarten Bauern nicht als Startplatz genutzt werden darf. Die niedrigste Flughöhe über unbebautem Gebiet beträgt 150 m (500“). Nach oben gelten die Vorschriften der vorhandenen Lufträume.

Wie sicher ist UL-Fliegen?

Der größte Risikofaktor ist, wie auch bei anderen bemannten Flugzeugen, der Pilot. Leichtsinn, das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten, das nichteinhalten der flugzeuggegebenen und physikalischen Grenzen, das Ignorieren nicht geeigneter Wetterbedingungen, schlechte oder gar keine Flugvorbereitungen, zu denen auch der Vorflugcheck gehört, sind häufige Unfallursachen und lassen sich vermeiden.

Ein in der Luft streikender Motor ist bei ausreichender Flughöhe meist kein Problem. Da UL´s relativ langsam fliegen, benötigen sie nur kurze Landestrecken, und ein geübter Pilot findet immer eine Not- bzw. Außenlandemöglichkeit.

UL´s führen in Deutschland ein Gesamtrettungssystem mit. Dies ist ein Fallschirm, der den Piloten und das Fluggerät tragen kann. Diese Rettungsgeräte sind effektiver als ein am Körper getragener Rettungsschirm.

Bedingungen zur Ausbildung zum Ultraleichtpiloten

Bewerber ohne fliegerische Vorbildung

Theorie-Ausbildung (gemäß § 42 (2),(3) LuftPersV)

Luftrecht Flugfunk
Navigation Meteorologie
Verhalten in besonderen Fällen menschliches Leistungsvermögen
allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse Technik und pyrotechnische Einweisung

Pyrotechnik wird durch den Ausbildungsleiter der Flugschule geprüft, die Theorie-Prüfung durch den Prüfungsrat.

Praxis-Ausbildung (gemäß § 42 (2),(4) LuftPersV)

30 Flugstunden mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, davon:

  • mindestens fünf Flugstunden im Alleinflug
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • mindestens zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils eine Gesamtstrecke von mindestens 200 km mit Zwischenlandung
  • mindestens drei Allein-Überlandflüge über jeweils 50 km
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände, sowie in das Verhalten bei Notfällen

Die Praxis-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat.

……so weit das Gesetzmäßige.

Allerdings ist eine Voraussetzung unabdingbar: die fliegerärztliche Tauglichkeit, ohne die geht’s nichts.
Als Fliegerarzt empfehlen wir:

  • Dr. Johannes Schlick
    Rendsburger Str. 50A
    24787 Fockbek
    Tel. +49 (0) 4331 6464

oder

  • Elmar Hein
    Mathildenstr. 22
    24937 Flensburg
    Tel. +49 (0) 461 311616

 

Zu den oben genannten Lehrstoffen kommt dann noch, wenn man es denn möchte, das Funksprechzeugnis – das BZF hinzu. Hierfür ist eine extra Prüfung bei der Bundesnetzagentur abzulegen. Diese ist jedem zu empfehlen, aber für die UL-Lizenz nicht zwingend vorgeschrieben.

Der Ausbildungsflugplatz ist Husum/Schwesing (ICAO Code: EDXJ).

Wir bilden aus auf den Flugzeugmustern Comco C42-A und C42-B, wobei die Anfangs- und Doppelsitzerausbildung immer auf der C42-A begonnen, bzw. durchgeführt wird. Die C42-B kommt normal erst mit fortgeschrittener Ausbildung zum Einsatz.

Die Theorieausbildung wird teilweise in Unterrichtsform und teilweise im Selbststudium (Fernlehrgang und / oder elektronischer Fragenkatalog) durchgeführt.

Wir, die Sportfluggruppe Husum e.V. sind ein Verein, d.h. es ist für uns zwingend notwendig, das eine Mitgliedschaft eingegangen wird.
Für weitere Auskünfte stehen ihnen die Fluglehrer, der Vorstand, sowie alle Ultraleichtpiloten der Sportfluggruppe Husum e.V. gerne zur Verfügung.

Telefon: +49 (0)4841 73193
Internet: www.sfg-husum.de
Email: info@sfg-husum.de oder ultraleicht@sfg-husum.de
und/oder am Wochenende ab ca. 10:00 Uhr auf dem Flugplatz.