Sportfluggruppe Husum e.V.

Luftsport zwischen den Meeren

Motorflug-Ausbildung PPL-A und LAPL

Wir sind eine Vereinsschule mit professionellem Standard zum erschwinglichen Preis. Die Ausbildung führen unsere Fluglehrer auf kameradschaftliche, lockere Weise durch. Das Lernen bleibt Dir (Flieger duzen sich untereinander) jedoch auch bei uns nicht erspart.

Wenn du dich für eine Motorflugausbildung interessierst, stehen wir dir gern für Fragen zur Verfügung: ausbildung@sfg-husum.de

Wie werde ich Pilot?

An dieser Stelle möchten wir einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema der Ausbildung zum Privatpilot (PPL-A) beantworten.

Voraussetzungen zur Ausbildung

  • Bevor die Ausbildung begonnen wird, sollte/muß die fliegerärztliche Tauglichkeit festgestellt werden, hierzu gehört auch eine Augenärztliche Untersuchung, (bitte Formular „Augenbefund“ herunterladen und dem Augenarzt vorlegen: https://www.fliegerarztverband.de
  • Mit dem Untersuchungsbericht des Augenarztes gehst Du zu einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle.
  • Von Husum aus bietet sich ein Besuch bei folgenden Ärzten an:

    Dr. Johannes Schlick
    Rendsburger Str. 50A
    24787 Fockbek
    Tel. +49 (0) 4331 6464

    oder

    Elmar Hein
    Mathildenstr. 22
    24937 Flensburg
    Tel. +49 (0) 461 311616

Ablauf der Ausbildung

Der theoretische Unterricht besteht aus den Fächern Luftrecht, Navigation, Aerodynamik, Technik, Meteorologie, Menschliches Leistungsvermögen sowie Verhalten in besonderen Fällen. Die Theorie wird im Selbststudium mittels Gröger Fernlehrgang (Fernschule für Aeronautik), dem Lehrband „Der Privatflugzeugführer“, Computerunterstütztem Training und laufend durch ergänzenden Nahunterricht unserer Fluglehrer absolviert.

Die praktische Schulung wird nach Vereinbarung individuell während der Woche und an den Wochenenden durchgeführt. Für die komplette Ausbildung zum Privat-Piloten schreibt der Gesetzgeber mindestens 45 Ausbildungsstunden auf Motorflugzeugen vor.

Für die Teilnahme am Sprechfunkverkehr bedarf jeder Pilot eines anerkannten Sprechfunkzeugnisses. Dieses kann leicht im Selbststudium und mit Unterstützung unserer Fluglehrer und PC-Programmen erworben werden. Eine Prüfung findet dann bei der Regulierungsbehörde des  Bundesamtes für Post und Telekommunikation statt. Für Inhaber von alten Lizenzen bieten haben wir viele interessante Weiterbildungsmöglichkeiten zu bieten: C-VFR Ausbildung, Nachtflug, Ultraleichtflug;

Dauer der Ausbildung

Es ist sehr viel neuer Stoff, den Du dir größtenteils autodidaktisch aneignen mußt, aber die Erfahrung zeigt, dass eine komplette Ausbildung in ca. 2 Jahren machbar ist.

Kosten der Ausbildung

Aufnahmegebühr und Beitrag, Funksprechausbildung, Lehrmaterial, 45 Flugstunden mit Fluglehrerentgelt, Landegebühr und Anmeldegebühren ergeben die Summe von ca. 7500€ bis 8500€. Der Nahunterricht zur Theorieausbildung wird begleitend von unseren Fluglehrern geleistet.
Die genannte Summe ist natürlich nicht auf einmal zu bezahlen! Es wird nur jeweils monatlich je nach geflogenen Flugstunden abgerechnet, so dass sich die Gesamtsumme auf die Ausbildungszeit verteilt. Man muss also kein Topmanager sein, um sich den Traum vom Fliegen erfüllen zu können.

Scheinverlängerung

Die Lizenz gilt 5 Jahre. Zur Verlängerung der Klassenberechtigung (einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor) muss man jeweils nach zwei Jahren 12 Flugstunden mit 12 Starts und Landungen in den letzten 12 Monaten und einen Übungsflug mit einem Fluglehrer nachweisen. Außerdem ist zusätzlich eine (periodisch altersabhängige) fliegerärztliche Untersuchung erforderlich.

Voraussetzungen zur Anmeldung

Zur Anmeldung der Flugschüler bei der Behörde benötigen wir:

  • ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • eine Bescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort"; (reicht aus, wenn sie bis zur praktischen Prüfung vorliegt)
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass (bestätigt durch Flugschule)
  • 2 Passbilder
  • polizeiliches Führungszeugnis von Behörde zu Behörde
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung

Dokumente und Formulare sind beim Ausbildungsleiter erhältlich. Der Ausbildungsleiter füllt zusammen mit dir die Formulare aus.

Ausbildungsleiter

Rainer Ahrens
E-Mail: ausbildung@sfg-husum.de


Für weitere Informationen stehen Dir alle Fluglehrer und der Vorstand der SFG Husum e.V. zu Verfügung.

Als Hilfsmittel geben wir folgende Empfehlungen:

Lehrmittel

Für den Erwerb eines Flugfunkzeugnis sind folgende Lehrmittel notwendig:
(Pos. 1+2 sind obligatorisch, Pos. 3 optional, aber sinnvoll.)

  • Buch: „Sprechfunk im Sichtflug“
  • CD Audio -Übungs CD BZF I/II
  • CD Lern und Übungs- CD mit kpl. PPL-A Stoff incl. Sprechfunk (Anschaffung Empfohlen)

Noch besser, weil die gleiche Benutzeroberfläche auch bei der Prüfung verwendet wird:

Für die Theorie sind folgende Lehrmittel notwendig:

  • Alternativ, bzw. zusätzlich empfehlen wir den Lehrband: „Der Privatflugzeugführer“ Teil 1, 2, 3, 4A, 4B, 5, und Flugphysiologie.
  • PPL-Fragenkatalog, amtlich - Lern und Übungs- CD ist bereits im Teil über Flugfunk aufgeführt.

 

Sprich uns an, wir helfen Dir gerne.

Interessierte sind eingeladen zu einem Einführungsflug mit Fluglehrer und intensiver Flugvorbereitung (sich einmal als Flugschüler fühlen) zu günstigen Pauschalpreisen.